Arbeitsstrafrecht: Verstöße gegen technische oder soziale Arbeitsschutzvorschriften

Image
ICON Arbeitsstrafrecht

Meine Kanzlei ist für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn Sie oder Ihr Unternehmen folgende Vorwürfe als mögliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten befürchten oder diese Vorwürfe bereits in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erhoben werden:

  • Arbeitsunfälle, bei denen ein Arbeitnehmer verletzt oder getötet wird.
  • Verstöße gegen Vorschriften des technischen Arbeitsschutzrechts mit oder ohne Arbeitsunfall, z. B. bei unterlassener oder unzureichender Gefährdungsbeurteilung, Verstößen bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, unzureichendem Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahrstoffen oder Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Arbeitnehmer in bestimmten Arbeitsumgebungen.
  • Verstöße gegen Vorschriften des sozialen Arbeitsschutzes, wie z.B. durch die Verletzung von Arbeitszeitvorschriften