In den genannten Rechtsbereichen (siehe „Tätigkeitsgebiete“) berate und verteidige ich

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens in einem gegen sie gerichteten laufenden oder drohenden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
  • Unternehmen in laufenden oder drohenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere wenn ihnen eine Geldbuße oder eine die Einziehung von Taterträgen (sogenannte „Gewinnabschöpfung“) droht.

Über meine Tätigkeit in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren hinaus berate ich allgemein zum Gefahrgutrecht und zu Fragen der Verantwortung für eine ausreichende Ladungssicherung beim Transport von Gütern.

Ich unterstütze Unternehmen bei ihren Maßnahmen zur Vermeidung eines Organisations- und Aufsichtsverschuldens sowie weiterer Themen durch Mitwirkung an Inhouse-Schulungen.

Dort, wo es in den techniknahen Rechtsbereichen sachlich erforderlich ist, arbeite ich mit technischen und naturwissenschaftlichen Experten zusammen. Dies gilt auch für eine erforderliche Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten, die sich auf Rechtsgebiete wie etwa das Umweltrecht oder das Transportrecht/Speditionsrecht spezialisiert haben und dort über einen anerkannt guten Ruf verfügen. 

Zu meinen Klienten zählen vornehmlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und kommunale Gesellschaften mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es handelt sich vor allem um Unternehmen aus der chemischen Industrie und anderen produzierenden Branchen wie z. B. der Papierindustrie, Abfall- und Recyclingwirtschaft, des Speditions- und Transportgewerbes sowie des Handels und Baugewerbes.